Wenn sich aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung Gefahren bzw. Gefährdungen für betriebsinterne, oder auch betriebsexterne Personen ergeben, dann müssen diese laut Arbeitsstättenverordnung gekennzeichnet werden. Das kannst du hier nachlesen:
https://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/gesetze-und-verordnungen/sicherheitszeichen/
Zusätzlich muss du auf bestimmte Regeln zur Kennzeichnung achten, wie z.B. dass die Zeichen allgemein bekannt sein müssen, oder sie nicht durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt werden.