Du kannst mal davon ausgehen, dass Dein Sohn seinen Führerschein nicht so schnell bekommt.
Tatsache ist ja wohl, dass Dein Sohn einen Verstoß gegen das BtMG begangen hat. Die Straßenverkehrsämter reagieren auf sowas bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis sehr allergisch. Da wird erst mal abgewartet, ob diese Person in einem gewissen Zeitraum polizeilich wieder auffällig wird. Die Erteilung der Fahrerlaubnis wird so lange zurück gestellt. Und das darf das Straßenverkehrsamt auch.
Es passieren schon genügend Unfälle durch bekiffte Jugendliche Fahranfänger.