Hallo Laura,
für welches Jahr machst du gerade die Steuererklärung? Seit dem Jahr 2019 muss es auf Seite 2 Zeile 38 Kz. 120/121 (Einkommensersatzleistungen wie z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld)
Falls deine Steuererklärung für das Jahr 2018 oder früher ist, dann musst das auf Seite 4 Zeile 96 Kz. 120/121. Früher konnte man das Krankengeld auch in der Anlage N angeben.
Du kannst dich gerne auf dieser Seite umsehen, dort bekommst du noch weitere Tipps bezüglich deiner Frage.
https://www.aktuell-verein.de/wo-krankengeld-bei-steuererklaerung-eintragen/
Eventuell helfen dir auch die angebotenen Dokumente auf der Seite weiter.