Ich habe so einen Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz §14 Abs.2 TzBfG .
Ist der Arbeitsvertrag überhabt rechtens . Im Arbeitsvertrag steht : das Anstellungsverhältnis wird unbefristet geschlossen . Also kann ein Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz als
unbefristeter Vertrag überhaupt abgeschlossen werden oder verstösst so ein Vertrag gegen Gesetze ?