Ich habe so einen Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz §14 Abs.2 TzBfG .
Ist der Arbeitsvertrag überhabt rechtens . Im Arbeitsvertrag steht : das Anstellungsverhältnis wird unbefristet geschlossen . Also kann ein Arbeitsvertrag nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz als
unbefristeter Vertrag überhaupt abgeschlossen werden oder verstösst so ein Vertrag gegen Gesetze ?
Meiner Meinung nach ist das rechtens. Schaut dir doch mal die vielen Stellenangebote an, die es gerade jetzt in der Corona Krise gibt (z.b. https://www.stellenanzeigen.de/jobboerse/corona/ ), da werden auch unbefristete Verträge angeboten. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ja per se auch nichts schlechtes, oder wieso siehst du das so?