Sollte man einem Rechtsanwalt das erteilte Mandat oder die Vollmacht
kündigen,wenn Klagerücknahme erfolgt ist oder muss man nicht kündi-
gen,da der Auftrag dadurch abgeschlossen wurde,da ich mir Sorgen mache
wegen eventueller Nachzahlungen,die dann gegebenenfalls noch für jedes
ungekündigte Monat angerechnet werden könnten?