Was für ein Machtverhältnis haben beide miteinander verheiratete Frauen. Was haben die für Rechte und Pflichten gegenüber der Ehrfrau?
Wenn ein Mann und eine Frau heiraten, ist es heute noch so (nach der Verfassung, BGB), dass die Frau absolut entrechtet und zum absoluten Eigentum des Mannes wird.
Der Mann ist der Unterdrücker, die Frau die Unterdrückte.
Ein geborener Sohn aus dieser Ehe, hat mehr Rechte als die Frau und ist mit einsetzen der Volljährigkeit kein Leibeigener des Vaters mehr. Aber Töchter und die Ehefrau bleiben lebenslänglich unterdrückt.
Da ist nach der Verfassung, dem BGB so geregelt und daran hat sich bis heute 2021 doch nichts verändert.
Jetzt da aber zwei Frauen die Ehe schließen dürfen, schließen doch zwei Gleiche (beide unterdrückt) eine Ehe… aber die Ehe selber setzt doch weiterhin das alte patriarchale Machtverhältnis von Unterdrücker und Unterdrückter vorraus.
In einer lesbischen Ehe gibt es „den Unterdrücker“ anatomisch jedenfalls nicht, aber gesetzlich schon weil sich wie erwähnt nix verändert hat.
Deswegen verstehe ich nicht wie das rechtlich so abläuft, was die Frauen die sich in lesbischer Ehe befinden, gegenüber ihrer Ehefrau verwalten dürfen.
Ist die eine Leibeigene, die der anderen Leibeigenen?
Hoffentlich weiß jemand mehr dazu.