Der Normalbürger und seine (Nicht-) Rechte

Der Normalbürger und seine (Nicht-) Rechte bei einer nicht ordnungsgemäßen Nebenkosten- bzw Heiz- und Betriebskostenabrechnung!

Wenn einzelne Positionen der Heiz- und Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr mehr als 10% gestiegen sind, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben. Dazu bedarf es regelmäßig detaillierter Ausführungen, wodurch die Preissteigerung hervorgerufen wurde und warum er diese Preissteigerung nicht – z. B. durch Beauftragung eines anderen Unternehmens – vermieden werden konnte. Legt der Vermieter dies nicht dar, verstößt er in Bezug auf diese Betriebskosten gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Bei Preissteigerungen über 50 % muss der Vermieter sogar regelmäßig darlegen, welche Preisverhandlungen er mit dem jeweiligen Unternehmen geführt hat, und welche Anstrengungen er unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden. Wenn der Vermieter diesen Pflichten nicht nachkommt, verstößt er gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, und darf die Nebenkosten nur in Höhe der im Vorjahr angefallenen Beträge auf die Mieter umlegen.

Warum darf trotzdem eine Gesellschaft des Caritasverbandes für betreutes Wohnen sich darüber hinweg setzen und zu Ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung des Vorjahres an seine betreuten Mieter verschicken, in der der zugrunde gelegte Gaspreis für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gegenüber dem Vorjahr um 280% höher ist und dadurch die Umlagen dieser Positionen erheblich gestiegen sind, ohne das die betreuten Bewohner im Vorfeld über die exorbitante Gaspreiserhöhung informiert wurden, um gegebenenfalls ihren Wärmeverbrauch vorsorglich kontrolliert einzuschränken?

Der Mieter der bürgerlichen Normalgesellschaft hat hierbei die Möglichkeit des juristischen Beistandes durch eine der unzähligen auf Mietrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien. Diese Möglichkeit hat ein betreuter Bewohner eines konfessionellen Wohlfahrtsverbandes möglicher Weise nicht, da aus Sicht eines Anwaltes bestimmt noch die Worte eines Richters im Ohr nachklingen „der es für unkritisch hält, den Caritasverband als ein Teil der Katholischen Kirche aufzufassen und die Träger der freien Wohlfahrtspflege wie dessen Mitarbeitern besonderen Schutz, den eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bietet, zuzusprechen“. Wobei der Caritasverband sich aber die Freiheit nimmt, in dieser Hinsicht betroffene Mieter von zivilgesellschaftlichen Vermietern rechtliche Beratung und Unterstützung zu gewähren, wovon die eigenen, betreuten Mietern wahrscheinlich – aufgrund der Metropolitan Gerichtsbarkeit der katholische Kirche – nicht partizipieren, weil die Vermieterin hier als Caritasverband seinen eigenen Rechtssystem unterworfen ist.

Bei kritischen Hinterfragen verschwimmen hier die Ansichten, ob kirchliches Recht über das weltliches Rechtssystem steht, oder ob hier schon eine Verbindung zu sehen ist, hin zu einem „parallel-gesellschaftliches Rechtssystem“, ähnlich dem System eines Friedensrichters im Clan-Milieu von Großfamilien. Normaler Weise leben wir doch Heute in einem freiheitlich-demokratischen Rechtssystem und nicht mehr in einer Kirchendiktatur, so wie im Mittelalter und auch nicht mehr in einem Reichskirchensystem des Heiligen Römischen Reichs. Wie kann ein pflegebedürftiger Mieter, also im Mietverhältnis zu einer kirchlichen Träger, bei ungerechtfertigten oder einer nicht ordnungsgemäßen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu seinen Recht auf eine verbrauchsgerechte Nebenkostenabrechnung kommen?

Ein, wie ein Kind an die Hand genommenes und bevormundetes, Seniorenmitglied des betreuten Wohnens!



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