Nebenkostenabrechnung 2023

Im November 2024 bekamen wir von unserer Vermieterin die Betriebskostenabrechnung für 2023.

Für die Umlage, Warmwasser- und Heizkosten wurde gegenüber dem Vorjahr ein um 290 % höherer Gaspreis zugrunde gelegt, ohne auf die Kostensteigerung der Heizkostenabrechnung hinzuweisen und ohne diese zu erläutern.

Auf unsere Nachfrage wurde dieser starke Anstieg des Gaspreises damit begründet, dass ein neuer Vertrag zur Beschaffung von Gas zu 290 % höheren Konditionen gegenüber dem Vorjahreszeitraum für 2023 abgeschlossen wurde. In Bezug auf unsere Nachfrage wurden wir hinsichtlich des stark erhöhten Gaspreises gegenüber dem Vorjahr darüber im Unklaren gelassen, welche Preisverhandlungen die Vermieterin mit dem jeweiligen Unternehmen geführt hat, und welche Anstrengungen sie unternommen hat, einen günstigeren Anbieter zu finden, und warum man keinen günstigeren Anbieter finden konnte.

Von unserer Vermieterin wurden wir weder schriftlich noch individuell über die Gaseinsparmaßnahmen informiert, wodurch wir nach der „Sechs-Prozent-Regel“ 30 % unseres Energieverbrauchs hätten einsparen können.

Wir haben der Betriebskostenabrechnung 2023 widersprochen und eine Korrektur der Warmwasser- und Heizkosten unter Zugrundelegung des Gaspreises des Vorjahres gefordert. Unser Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung blieb von der Vermieterin unbeantwortet. Unser Anwalt sagt, unsere Vermieterin ist im Recht und hat richtig gehandelt. Was können wir dagegen tun?



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